Solange Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht fahrbereit ist oder in der Werkstatt steht, können Sie es nicht nutzen. Dafür steht Ihnen Ersatz zu — entweder als Mietwagen oder als tägliche Entschädigung in Geld.
Wenn Sie keinen Mietwagen nehmen, erhalten Sie pro Ausfalltag eine Pauschale. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und wird üblicherweise nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch bestimmt — je nach Fahrzeug grob zwischen 20 und über 100 Euro pro Tag. Voraussetzung: Sie hätten das Fahrzeug in dieser Zeit tatsächlich genutzt und hatten kein gleichwertiges Zweitfahrzeug.
Wer auf das Auto angewiesen ist, nimmt den Mietwagen. Die Versicherung zahlt die ortsüblichen Kosten für ein klassengleiches oder eine Klasse kleineres Fahrzeug. Vorsicht bei Unfallersatztarifen: Überhöhte Tarife werden gekürzt. Eine Rücksprache vor der Anmietung vermeidet Streit.
Für die Dauer der Reparatur beziehungsweise bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungsdauer. Beides steht im Gutachten — und genau deshalb ist es so wichtig. Ohne eine sachverständig ermittelte Reparaturdauer argumentiert die Versicherung mit eigenen, meist kürzeren Zeiten.
Gutachten beauftragen, Reparaturdauer ablesen, entscheiden: Mietwagen oder Pauschale. Beides nebeneinander gibt es nicht. Wer den Mietwagen früher zurückgibt, kann für die restlichen Tage Nutzungsausfall verlangen.
Dieser Beitrag erklärt die üblichen Grundsätze bei Haftpflichtschäden in Deutschland. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheidet die konkrete Sachlage — im Zweifel hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht, dessen Kosten bei unverschuldetem Unfall in der Regel ebenfalls die gegnerische Versicherung trägt.

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