Wenn ein Unfallfahrzeug bei Ihnen auf der Hebebühne steht, zählt nicht die Gründlichkeit allein, sondern auch das Tempo. Wir kommen kurzfristig in Ihren Betrieb, nehmen den Schaden auf und liefern das Gutachten zügig — damit Teilebestellung und Freigabe nicht warten müssen.

Hinweis: Die Beauftragung des Sachverständigen erfolgt durch den Geschädigten. Wir klären das beim Termin direkt mit Ihrem Kunden, damit für Sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
Wenn Sie Mandanten nach einem Verkehrsunfall vertreten, brauchen Sie ein Gutachten, das vor der Gegenseite standhält: nachvollziehbare Kalkulation, saubere Fotodokumentation, klare Aussagen zu Wertminderung und Reparaturdauer. Sprechen Sie uns an, wir stimmen den Ablauf mit Ihrer Kanzlei ab.
Ein kurzer Anruf genügt. Auf Wunsch kommen wir in Ihrem Betrieb vorbei und stellen uns persönlich vor — dann wissen Sie beim nächsten Unfallfahrzeug, wen Sie anrufen.