Die ersten Stunden nach einem Unfall entscheiden darüber, wie viel Sie später bekommen. Nicht, weil es kompliziert ist, sondern weil ein paar Dinge in der richtigen Reihenfolge passieren müssen.
Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Bei Verletzten oder unklarer Schuldfrage die Polizei rufen. Fotos von beiden Fahrzeugen, von der Gesamtsituation, von Bremsspuren und Schildern. Namen, Kennzeichen, Versicherung des Unfallgegners notieren, Zeugen fragen. Und: kein Schuldanerkenntnis unterschreiben, auch nicht mündlich zusagen — das klärt sich später.
Nicht die gegnerische Versicherung anrufen, bevor Sie Ihre Ansprüche kennen. Deren Schadenmanagement ist freundlich und schnell — und darauf ausgelegt, den Schaden möglichst günstig zu regulieren: eigener Gutachter, Partnerwerkstatt, pauschale Abfindung. Sie müssen davon nichts annehmen.
Erstens: eigenen Sachverständigen beauftragen, bevor repariert wird. Zweitens: mit dem Gutachten Werkstatt oder Abrechnung wählen. Drittens: Gutachten, Reparaturrechnung oder fiktive Abrechnung, Nutzungsausfall und Kostenpauschale bei der gegnerischen Versicherung einreichen — auf Wunsch über einen Anwalt für Verkehrsrecht, dessen Kosten bei unverschuldetem Unfall ebenfalls erstattet werden.
Nach dem Unfall einmal anrufen oder Fotos per WhatsApp schicken. Wir sagen Ihnen, ob ein Gutachten sinnvoll ist, und kommen zum Fahrzeug — es muss dafür nicht bewegt werden.
Dieser Beitrag erklärt die üblichen Grundsätze bei Haftpflichtschäden in Deutschland. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheidet die konkrete Sachlage — im Zweifel hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht, dessen Kosten bei unverschuldetem Unfall in der Regel ebenfalls die gegnerische Versicherung trägt.

Unsicher, was in Ihrem Fall gilt? Zwei Fotos per WhatsApp genügen — wir sagen Ihnen, ob sich ein Gutachten lohnt.
Schildern Sie den Fall — wir sagen Ihnen sofort, welches Gutachten Sie brauchen und wann wir vor Ort sein können.