Bei sehr kleinen Schäden trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten nicht — dann genügt ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Die Frage ist nur: Was ist „sehr klein“? Die ehrliche Antwort: Das sieht man einem Schaden von außen meist nicht an.
Die Rechtsprechung sieht die Bagatellgrenze bei Schäden um die 700 bis 750 Euro. Darunter gilt ein Gutachten in der Regel als unverhältnismäßig, darüber ist es erstattungsfähig. Entscheidend ist aber nicht, was der Schaden am Ende kostet, sondern was ein Laie vorher vernünftigerweise annehmen durfte.
Moderne Stoßfänger sitzen vor Sensoren, Halterungen und Querträgern. Ein Parkrempler, der außen wie ein Kratzer aussieht, hat innen oft Clips gebrochen oder einen Abstandssensor verschoben. Aus 300 Euro Lackschaden werden dann 1.500 Euro. Wer in so einem Fall nur den Kostenvoranschlag einreicht, zahlt die Differenz selbst.
Schicken Sie uns per WhatsApp zwei, drei Fotos. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob es eine Bagatelle ist — dann reicht der Kostenvoranschlag, und wir berechnen Ihnen nichts. Wenn es nach mehr aussieht, kommen wir vorbei und sichern den Schaden per Gutachten.
Nicht selbst schätzen, sondern kurz fragen. Das kostet Sie eine Nachricht und schützt Sie vor der häufigsten Fehlentscheidung nach kleinen Unfällen.
Dieser Beitrag erklärt die üblichen Grundsätze bei Haftpflichtschäden in Deutschland. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheidet die konkrete Sachlage — im Zweifel hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht, dessen Kosten bei unverschuldetem Unfall in der Regel ebenfalls die gegnerische Versicherung trägt.

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