Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Das Gutachten sichert alle Ansprüche — die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.
Hinweis: Aussagen zur Kostenübernahme gelten für den Regelfall des unverschuldeten Haftpflichtschadens und ersetzen keine Rechtsberatung.

Schildern Sie den Fall — wir sagen Ihnen sofort, welches Gutachten Sie brauchen und wann wir vor Ort sein können.